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»Historie


Was bisher geschah:

10.08. - 11.09.2009

Erneute Öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder
Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf Stand Juli 2009.

17.07.2009

Aufhebung der Satzung über die erneute Verlängerung des zeitlichen Geltungsberichs der Satzung der Geinde Stahnsdorf des B-Plan Nr. 7  "„Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf. Damit liegt auf dem B-Plan Gebiet keine Veränderungssperre mehr.

14.05.2009

Die Gemeindevertretung hebt den rechtswidrigen Beschluß "Verlängerung der Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 7 auf". Sie hebt aber nicht die Satzung dafür auf. Die Satzung hätte zwingend nach der Aufhebung des Beschlusses aufgehoben werden müssen. Hier liegt erneut eine Rechtswidrigkeit vor.

11.05. - 29.05.2009

Erneute Öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder
Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf wurde geändert. Die Änderungen betreffen die Veränderung der Führung der Verkehrsfläche im Bereich der
Bergstraße bis Güterfelder Damm.

26.02.2009

Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre:

Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) hat die Gemeindevertretung Stahnsdorf in ihrer Sitzung am 26.02.2009 die in der Anlage beigefügte Satzung über die erneute Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches der Satzung der Gemeinde Stahnsdorf über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf beschlossen.

Warum der Beschluß rechtswidrig ist

Amtsblatt 04/2009

11.02. - 26.02.2009

Es wurden Gespräche mit verschiedenen Gemeindevertretern geführt, um sie auf die Rechtswidrigkeit der Verlängerung hinzuweisen. Ein Versuch mit dem Bürgermeister zu sprechen scheiterte. Eine rechtliche Prüfung in der Gemeinde fand bis zur Gemeindevertretersitzung nicht statt.

10.02.2009

Im Bauauschuß wir die erneute Verlängerung des
zeitlichen Geltungsbereichs der Satzung der Gemeinde Stahnsdorf des B-Plans Nr. 7 ''Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm'' der Gemeinde Stahnsdorf beschlossen. Dies geschieht trotz des Hinweises des anwesenden Rechtsanwalts der Interessengemeinschaft, das dieser Beschluss aus seiner Sicht rechtswidrig ist.

Tagesordnung und Protokoll der Sitzung

Warum der Beschluß rechtswidrig ist

14.11.2008

Abgabe des Widerspruchs gegen die Planung der Gemeinde.

13.10.2008 - 14.11.2008

Öffentliche Auslegung des B-Plan Nr.7 ,,Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm" der Gemeinde Stahnsdorf und die Möglichkeit der Bürger zum Widerspruch

Amtsblatt 10/2008

18.09.2008
Beschluß im Gemeinderat über die Abwägung zum Vorentwurf und zur öffentlichen Auslegung des geänderten B-Plans Nr. 7. »mehr

17.09.2008
Übergabe eines offenen Briefs and die Gemeindevertreter. In diesem werden die Gemeindevertreter aufgefordert den B-Plan mehr nicht vor der Wahl zu beschließen. Hier können Sie den Brief lesen. »zum Brief

04.09.2008
Beschluß des veränderten B-Plan im Hauptauschuss ohne Diskussion

02.09.2008
Beschluß des veränderten B-Plan im Bauausschuss ohne Diskussion. Aus einer ÖPNV-Freihaltetrasse wird ein Radweg. Fragen zu den Kosten konnten nicht beantwortet werden.

01.07.2008
Gründung der Interessengemeinschaft

14. April 2008 - 30. April 2008

Frühzeitige öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „ÖPNV-Freihaltetrasse zwischen Potsdamer Allee
und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf

Amtsblatt 03/2008

14.02.2008

Verlängerung der Veränderungssperre

Amtsblatt 02/2008

09.03.2006

Aufstellungsbeschluß für den B-Plan und Begin der Veränderungssperre

Amtsblatt 03/2006