»Historie
Was bisher geschah:
10.08. - 11.09.2009
Erneute Öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder
Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf Stand Juli 2009.
17.07.2009
Aufhebung der Satzung über die erneute Verlängerung des zeitlichen Geltungsberichs der Satzung der Geinde Stahnsdorf des B-Plan Nr. 7 "„Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf. Damit liegt auf dem B-Plan Gebiet keine Veränderungssperre mehr.
14.05.2009
Die Gemeindevertretung hebt den rechtswidrigen Beschluß "Verlängerung der Veränderungssperre für den B-Plan Nr. 7 auf". Sie hebt aber nicht die Satzung dafür auf. Die Satzung hätte zwingend nach der Aufhebung des Beschlusses aufgehoben werden müssen. Hier liegt erneut eine Rechtswidrigkeit vor.
11.05. - 29.05.2009
Erneute Öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder
Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf wurde geändert. Die Änderungen betreffen die Veränderung der Führung der Verkehrsfläche im Bereich der
Bergstraße bis Güterfelder Damm.
26.02.2009
Die Gemeindevertretung beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre:
Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) hat die Gemeindevertretung Stahnsdorf in ihrer Sitzung am 26.02.2009 die in der Anlage beigefügte Satzung über die erneute Verlängerung des zeitlichen Geltungsbereiches der Satzung der Gemeinde Stahnsdorf über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf beschlossen.
Warum der Beschluß rechtswidrig ist
11.02. - 26.02.2009
Es wurden Gespräche mit verschiedenen Gemeindevertretern geführt, um sie auf die Rechtswidrigkeit der Verlängerung hinzuweisen. Ein Versuch mit dem Bürgermeister zu sprechen scheiterte. Eine rechtliche Prüfung in der Gemeinde fand bis zur Gemeindevertretersitzung nicht statt.
10.02.2009
Im Bauauschuß wir die erneute Verlängerung des
zeitlichen Geltungsbereichs der Satzung der Gemeinde Stahnsdorf des B-Plans Nr. 7 ''Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm'' der Gemeinde Stahnsdorf beschlossen. Dies geschieht trotz des Hinweises des anwesenden Rechtsanwalts der Interessengemeinschaft, das dieser Beschluss aus seiner Sicht rechtswidrig ist.
Tagesordnung und Protokoll der Sitzung
Warum der Beschluß rechtswidrig ist
14.11.2008
Abgabe des Widerspruchs gegen die Planung der Gemeinde.
13.10.2008 - 14.11.2008
Öffentliche Auslegung des B-Plan Nr.7 ,,Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm" der Gemeinde Stahnsdorf und die Möglichkeit der Bürger zum Widerspruch
18.09.2008
Beschluß im Gemeinderat über die Abwägung zum Vorentwurf und zur öffentlichen Auslegung des geänderten B-Plans Nr. 7. »mehr
17.09.2008
Übergabe eines offenen Briefs and die Gemeindevertreter. In diesem werden die Gemeindevertreter aufgefordert den B-Plan mehr nicht vor der Wahl zu beschließen. Hier können Sie den Brief lesen. »zum Brief
04.09.2008
Beschluß des veränderten B-Plan im Hauptauschuss ohne Diskussion
02.09.2008
Beschluß des veränderten B-Plan im Bauausschuss ohne Diskussion. Aus einer
ÖPNV-Freihaltetrasse
wird ein Radweg. Fragen zu den Kosten konnten nicht beantwortet werden.
01.07.2008
Gründung der Interessengemeinschaft
14. April 2008 - 30. April 2008
Frühzeitige öffentliche Auslegung des B-Plans Nr. 7 „ÖPNV-Freihaltetrasse zwischen Potsdamer Allee
und Güterfelder Damm“ der Gemeinde Stahnsdorf
14.02.2008
Verlängerung der Veränderungssperre
09.03.2006
Aufstellungsbeschluß für den B-Plan und Begin der Veränderungssperre
