»B-Plan N°7
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Nach eigenen Aussagen beabsichtigt die Gemeinde Stahnsdorf "mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.7: ,,Grünzug mit Radwegeverbindung zwischen Potsdamer Allee und Güterfelder Damm" die planungsrechtliche Sicherunge einer straßenunabhängigen Rad- und Fußwegeverbindung durch Stahnsdorf-Ort, die der Schulwegverbesserung, der Freizeit- und Erholungsnutzung dienen sowie als Skaterstrecke auch touristische Bedeutung erreichen soll.
Die im Vorentwurf des Bebauungsplans vorgesehene Planung einer Bustrasse in Kombination
mit einer Radwegeverbindung wird nicht weiterverfolgt. Zum Einen, um die durch einen
Busverkehr entstehenden Beeinträchtigungen der Anwohner zu vermeiden und zum Anderen
aus naturschutz- und artenrechtlichen Aspekten, um die bestehenden Grünstrukturen effektiver
schützen zu können.
Die Trasse der nunmehr ausschließlichen Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer setzt
sich im rechtskräftigen BebauungsplanN r. 16 ,,Wohnsiedlung am Schwarzen Pfuhl" vom Güterfelder
Damm planungsrechtlich gesichert bis zur Sputendorfer Straße fort. Östlich der Sputendorfer
Straße bis zum Grünen Weg wird die Gemeinde Stahnsdorf die Radwegeverbindung
durch den im Verfahren befindlichen Bebauungsplan N r. 8 ,,Gebiet südlich der Mühlenstraße"
analog dieses vorliegenden Bebauungsplanes ebenfalls planungsrechtlich sichern."
Dies ist jedoch nicht das eigentliche Ziel der Planung. Vielmehr soll diese Fläche für einen möglichen S-Bahnbetrieb freigehalten werden. Es handelt sich hier um einen Etikettenschwindel zur Verwirlichung der persönlichen Visionen einiger Gemeindevertreter. Dies wird ohne Rücksicht auf den Ort, die Schulkinder und die betroffenen Bürger vorangetrieben.
STAND DER PLANUNG
Ende April 2008 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (gemäß §3 der Abs. 1 BauGB) stattgefunden. Hier hatten die Stahnsdorfer Bürger die Möglichkeit Ihre Bedenken und Einwände zu äußern. Die Beteiligung war nicht sehr rege, da den meisten Bürgen das Vorhaben, trotz großer persönlicher Auswirkungen, bisher nicht bekannt ist.
Im September 2008 wurde der B-Plan umbenannt. Der geänderte B-Plan liegt in dem Zeitraum vom 13.10.2008 - 14.11.2008 in der Gemeinde aus. In dieser Zeit können Anregungen und Widersprüche formuliert werden. Die Interessengemeinschaft hat zur Wahrung der Rechte ihrer Mitglieder einen Rechtsanwalt beauftragt.
Weiterführende Informationen:
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