»Leserbrief zum Ortsanzeiger 09/2008
"Grünzug mit Radweg": Mit Halbwahrheiten manipulieren
Ich will mal annehmen, dass Herr Pieske dies in seinem Artikel im Stahnsdorfer Ortsanzeiger nicht vorhatte. Dennoch regt es mich als Betroffener auf, dass Meinungen durch unzutreffende Behauptungen beeinflusst werden. Die Gemeinde Stahnsdorf gibt vor, sich vom ursprünglichen B-Plan Nr. 7 und von der ÖPNV-Trasse "verabschiedet" zu haben und - auf Bedenken der Anrainer regierend - einem "Grünzug mit Radweg" den Vorzug zu geben. Da aber weiterhin Bauland in privates Grünland umgewandelt und die Veränderungssperre beibehalten wird, ändert sich für die Betroffenen grundsätzlich wenig, auch wenn Frau Stelter als Bauamtsleiterin auf den Bestandsschutz verweist und vollmundig erklärt, der Radweg streife nur zwei Grundstücke von Gewerbetreibenden.
Für unser - seit Jahrzehnten - in der Bergstraße ansässiges Autohaus hat auch der neue Plan gravierende Auswirkungen. Wenn Frau Stelter behauptet, der geplante Radweg verlaufe nicht über unser Gelände, so trifft das zu, sie übersieht jedoch, dass der heutige Zugang zu den hinteren Werkstätten nur dadurch möglich ist, dass der Nachbar uns Teile seines Grundstücks zur Nutzung überlassen hat. Wenn der Radweg über des Nachbarn Grundstück - wie es geplant ist - geführt wird, dann sind die Werkstätten nicht anfahrbar. Ähnlich verhält es sich auch bei unserem Kollegen in der Potsdamer Straße. Da zu schreiben, es beträfe "lediglich zwei Grundstücke", ist mehr als dreist, wenn man bedenkt, dass 4o Arbeitskräfte an den beiden Gewerbebetrieben hängen.
Mit unserem Betrieb sind wir an einen großen Autokonzern angeschlossen, also von dessen Planungen stark beeinflusst. Schreibt er bauliche Veränderungen vor, so müssen wir ihm folgen. Durch Umwandlung unseres Grundstücks in privates Grünland könnten wir den Anforderungen des Autokonzerns nicht mehr nachkommen, auch wenn Herr Pieske schreibt, die bestehenden Bauten hätten Bestandsschutz, und müssten aufgeben. Für uns eine unerträgliche Situation. In dem neuen Plan beigelegten "Festsetzungen des Bebauungsplans" ist zu lesen, dass "Tankstellen auf Grund ihrer verkehrserzeugenden und nachbarschaftsstörenden Wirkung" nicht zulässig seien. Wer garantiert, dass diese Bestimmungen nicht kurzerhand auf eine Kfz Werkstatt angewendet werden.
Bauausschuss und Hauptausschuss der Gemeinde Stahnsdorf haben den neuen Planentwurf ohne Aussprache beschlossen, so, als gäbe es keinen Klärungsbedarf. Dies sehen wir als Betroffene anders, denn die jetzt in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Erklärungen und Berichte versuchen schön-zu-färben statt aufzuklären. Als Bürger aber will ich von Anfang an klare und verlässliche Aussagen hören. In diesem Fall fehlen sie mir.
J. Marcinek
